Der Freistellungsauftrag
Steuerfreie Zinseinkünfte
Zinseinkünfte aus Kapital-Vermögen müssen versteuert werden. Innerhalb bestimmter Grenzen sind Ihre Kapital-Erträge jedoch steuerfrei. Denn Sie können einen Sparer-Freibetrag in Anspruch nehmen.
Nutzen Sie den Sparer-Freibetrag
Ihre Erträge aus Kapital-Vermögen belegt der Staat grundsätzlich mit einer Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Erträge bis zu einer Höhe von 801 Euro für Alleinstehende bzw. 1.602 Euro für Verheiratete sind jedoch steuerfrei. Diese Beträge verstehen sich inklusive Werbungskosten-Pauschale. Innerhalb dieses Sparer-Freibetrages wird keine Abgeltungsteuer erhoben.So erteilen Sie einen Freistellungsauftrag
Damit Sie diese Steuer-Befreiung erhalten, beauftragen Sie bitte Ihre Bank, Ihre Erträge frei zu stellen. Reichen Sie hierfür einfach einen Freistellungsauftrag bei Ihrem Bankberater ein. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Freibetrag ändern möchten. Den Freistellungsauftrag können Sie hier herunterladen und die Felder am Bildschirm ausfüllen. Klicken Sie hierzu bitte in die Kästchen.Sollten Sie bereits einen Freistellungsauftrag bei der Volksbank eG Bremerhaven-Cuxland erteilt haben, so gilt dieser auch für Ihr Tagesgeld.direkt.
Formular einfach schicken oder abgeben
Senden Sie uns den ausgefüllten und unterschriebenen Freistellungsauftrag zu oder geben Sie ihn in einer unserer Geschäftsstellen ab. Alles Weitere erledigen wir für Sie.Unser Tipp: Im InternetBanking finden sie unter dem Menüpunkt Kontoinformationen - Freistellungsauftrag einen Überblick über die bei uns erteilten Freistellungssummen.
